Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 233

HGB
Informationsrecht des stillen Gesellschafters
Stand 2026-02-19
Auf das Informationsrecht des stillen Gesellschafters ist § 166 entsprechend anzuwenden.

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