Jurafuchs

§ 145

SächsBG
Anwendungsbereich
Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte 146
Stand 2025-08-16
Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sind:
1.
die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
2.
die Landrätinnen und Landräte,
3.
die Beigeordneten,
4.
die Verbandsvorsitzenden von Verwaltungsverbänden,
5.
die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie
6.
die Amtsverweserinnen und Amtsverweser.

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Meine Notizen

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