Die Sicherungsverwahrten sollen durch die Tageseinteilung an eine eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt werden. Die Tageseinteilung umfasst insbesondere Zeiten der Behandlung, Beschäftigung, Nachtruhe sowie die Freizeit.
Art. 14
Bayerisches SicherungsverwahrungsvollzugsgesetzTageseinteilung
Unterbringung
Stand 2013-05-22