Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplans und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen führt die Anstaltsleitung Konferenzen mit den an der Vollzugsgestaltung maßgeblich Beteiligten durch.
Art. 89
Bayerisches SicherungsverwahrungsvollzugsgesetzKonferenzen
Organisation, Trennungsgrundsätze
Stand 2013-05-22