Die Verwaltung des Fonds obliegt der Kommission.
Die Kommission wird hierbei von einem Ausschuss unterstützt, der aus Vertretern der Regierungen sowie der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerverbände besteht; den Vorsitz führt ein Mitglied der Kommission.
Meine Notizen
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aeuv/__163.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).