Bei der Kommission wird ein beratender Ausschuss gebildet; er besteht aus Sachverständigen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden. Die Kommission hört den Ausschuss je nach Bedarf in Verkehrsfragen an.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aeuv/__99.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).