Soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Verträge besteht, sind Streitsachen, bei denen die Union Partei ist, der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte nicht entzogen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aeuv/__274.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).