Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 251

AEUV
(ex-Artikel 221 EGV)
Abschnitt 5 — Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof tagt in Kammern oder als Große Kammer entsprechend den hierfür in der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vorgesehenen Regeln. Wenn die Satzung es vorsieht, kann der Gerichtshof auch als Plenum tagen.

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