Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen die den Europäischen Sozialfonds betreffenden Durchführungsverordnungen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aeuv/__164.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).