Jurafuchs

Artikel 176

AEUV
(ex-Artikel 160 EGV)
WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT
Stand 1957-03-05
Artikel 176

(ex-Artikel 160 EGV)

Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.