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Jurafuchs

Art. 176

AEUV
(ex-Artikel 160 EGV)
Titel XVIII — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.

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