Artikel 268
(ex-Artikel 235 EGV)
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Streitsachen über den in Artikel 340 Absätze 2 und 3 vorgesehenen Schadensersatz zuständig.
Prüfungsschema: Amtshaftungsklage (Art. 268, 340 Abs. 2 und 3 AEUV)
- Zulässigkeit
- Klageberechtigung: natürliche und juristische Personen
- Klagegegner: die Union vertreten durch das verantwortliche Unionsorgan
- Klagegegenstand: Schadensersatz für Unionsrechtsakte
- Klagebefugnis: Vortrag eines Schadens durch rechtswidrige Handlung der Union
- Rechtsschutzbedürfnis:
- fehlt bei innerstaatlichen Klagemöglichkeiten
- fehlt bei Versäumnis rechtzeitiger Erhebung von Nichtigkeits-/Untätigkeitsklage
- Klagefrist: bis 5 Jahre nach schadensverursachendem Ereignis
- Begründetheit
- Rechtswidriges Handel eines Unionsorgans
- Verursachung eines Schadens beim Kläger
- Rechtswirkung der Entscheidung: Verurteilung zu Schadensersatz
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