Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aeuv/__323.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).