Der Rechnungshof nimmt die Rechnungsprüfung der Union wahr.
Der Rechnungshof besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat. Seine Mitglieder üben ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Union aus.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aeuv/__285.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).