Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen: 1.Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9,2.Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 10 sowie3.sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 2.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__112.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).