Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 231

FAMFG
Unterhaltssachen
Stand 2026-03-31
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die 1.die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,2.die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder3.die Ansprüche nach a)§ 1305 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oderb)§ 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchsbetreffen. (2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__231.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).