Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.
§ 196a
FamFGZurückweisung des Antrags
Verfahren in Adoptionssachen
Stand 2026-05-06