Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__183.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).