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Jurafuchs

§ 183

FAMFG
Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft
Stand 2026-03-31
Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

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