Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
§ 183
FamFGKosten bei Anfechtung der Vaterschaft
Verfahren in Abstammungssachen
Stand 2026-05-06