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Jurafuchs

§ 144

FAMFG
Verzicht auf Anschlussrechtsmittel
Stand 2026-03-31
Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist.

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