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Jurafuchs

§ 362

FAMFG
Stundung des Pflichtteilsanspruchs
Stand 2026-03-31
Für das Verfahren über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs (§ 2331a in Verbindung mit § 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gilt § 264 entsprechend.

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