Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch 1.die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie2.den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__421.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).