Ehesachen sind Verfahren 1.auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),2.auf Aufhebung der Ehe und3.auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__121.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).