Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 121

FAMFG
Ehesachen
Stand 2026-03-31
Ehesachen sind Verfahren 1.auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),2.auf Aufhebung der Ehe und3.auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__121.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).