Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 476

FAMFG
Aufgebotsfrist
Stand 2026-03-31
Die Aufgebotsfrist soll höchstens ein Jahr betragen.

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