Adoptionssachen sind Verfahren, die 1.die Annahme als Kind,2.die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,3.die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder4.die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchsbetreffen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__186.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).