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Jurafuchs

§ 149

FAMFG
Erstreckung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
Stand 2026-03-31
Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Scheidungssache erstreckt sich auf eine Versorgungsausgleichsfolgesache, sofern nicht eine Erstreckung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

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