Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 228

FAMFG
Zulässigkeit der Beschwerde
Stand 2026-03-31
In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/famfg/__228.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).