Auf die Pflegschaft für Minderjährige sind die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Beschlussformel und die Bestellungsurkunde enthalten die Bezeichnung des Pflegers und der ihm übertragenen Angelegenheiten.
§ 168f
FamFGPflegschaft für Minderjährige
Verfahren in Kindschaftssachen
Stand 2026-05-06