Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sind die Katastrophenschutzbehörden und die Mitwirkenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Außergewöhnliche Einsatzlage und Katastrophe§ 4 Katastrophenschutzbehörden und Regieeinheiten →