Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landeskatastrophenschutzgesetz in der Fassung vom 22. November 1999 (GBl. S. 625), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1268) geändert worden ist, außer Kraft.
§ 61
LKatSGInkrafttreten, Außerkrafttreten
Teil 10 Schlussbestimmungen
Stand 2025-12-09