Die Rechnung des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen wird von der Bürgerschaft geprüft, die auch die Entlastung erteilt.
§ 101
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)Rechnung des Rechnungshofes
Stand 2025-12-22