Die Rechnung des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen wird von der Bürgerschaft geprüft, die auch die Entlastung erteilt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 100 Vorprüfung§ 102 Unterrichtung des Rechnungshofes →