Auf Ergänzungen zu den Entwürfen des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II sinngemäß anzuwenden.
§ 32
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Stand 2025-12-22