(1)
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Absatz 2 am 1. Januar 1972 in Kraft.
(2)
§ 118 Abs. 2 Satz 2 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Die Stadtgemeinde Bremerhaven ist verpflichtet, die zuständigen Stellen bis zum 1. Januar 1972 zu bestimmen.
(3)
Zugleich treten als Landesrecht außer Kraft:
(4)
Soweit in anderen Gesetzen auf die nach Absatz 3 aufgehobenen Bestimmungen Bezug genommen wird, treten an ihre Stelle die Vorschriften dieses Gesetzes.
Bremen, den 25. Mai 1971
Der Senat