Jurafuchs

§ 14

Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Übersichten zum Haushaltsplan Funktionenplan
Stand 2025-12-22
(1)
Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:

Die Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.

(2)
Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionenplan).

Meine Notizen

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