Jurafuchs

§ 2

Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Bedeutung des Haushaltsplans
Stand 2025-12-22
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

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