Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
§ 90
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)Inhalt der Prüfung
Stand 2025-12-22