Der Haushaltsplan kann für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, aufgestellt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip§ 13 Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan →