Der Vermögensnachweis ist der Bürgerschaft und dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen mit dem Geschäftsbericht und den Haushaltsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen vorzulegen.
§ 86
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)Vorlage des Vermögensnachweises
Stand 2025-12-22