Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.
§ 8
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)Grundsatz der Gesamtdeckung
Stand 2025-12-22