Der Senator für Finanzen prüft die Voranschläge und stellt den Entwurf des Haushaltsplans auf. Er kann die Entwürfe nach Benehmen mit den beteiligten Stellen ändern.
§ 28
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans
Stand 2025-12-22