Für die Haushalte bis einschließlich des Jahres 2019 sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung in ihrer am 23. Mai 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
§ 119a
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)Übergangsregelung
Stand 2025-12-22