Für die Haushalte bis einschließlich des Jahres 2019 sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung in ihrer am 23. Mai 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 119 Änderung des Gesetzes über die Rechnungsprüfung in der Freien Hansestadt Bremen§ 120 Inkrafttreten →