Jurafuchs

Art. 163

Bayerisches Strafvollzugsgesetz
Urlaub zur Vorbereitung der Entlassung, Nachsorge und Aufnahme auf freiwilliger Grundlage
Besondere Vorschriften bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Vollzug der Freiheitsstrafe
Stand 2007-12-10