Die Gefangenen werden in dem Bemühen beratend unterstützt, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen, insbesondere das Wahlrecht auszuüben, sowie für Unterhaltsberechtigte zu sorgen und ihre Schulden zu regulieren.
Art. 78
Bayerisches StrafvollzugsgesetzHilfe während des Vollzugs
Soziale und psychologische Hilfe
Stand 2007-12-10