In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.
Art. 168
Bayerisches StrafvollzugsgesetzEinrichtungen für Mütter mit Kindern
Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten
Stand 2007-12-10