Zusammensetzung und Nährwert der Anstaltsverpflegung werden ärztlich überwacht. Auf ärztliche Anordnung wird besondere Verpflegung gewährt. Den Gefangenen ist zu ermöglichen, Speisevorschriften ihrer Religionsgemeinschaft zu befolgen.
Art. 23
Bayerisches StrafvollzugsgesetzAnstaltsverpflegung
Unterbringung und Ernährung der Gefangenen
Stand 2007-12-10