Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung werden Arznei-, Verband- und Heilmittel geleistet.
Art. 83
Bayerisches StrafvollzugsgesetzArznei-, Verband- und Heilmittel
Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
Stand 2007-12-10