Jurafuchs

Art. 170

Bayerisches Strafvollzugsgesetz
Größe und Ausgestaltung der Räume
Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten
Stand 2007-12-10
Räume für den Aufenthalt während der Ruhe- und Freizeit sowie Gemeinschafts- und Besuchsräume sind wohnlich oder sonst ihrem Zweck entsprechend auszugestalten. Sie müssen hinreichend Luftinhalt haben und für eine gesunde Lebensführung ausreichend mit Heizung und Lüftung, Boden- und Fensterfläche ausgestattet sein.

Meine Notizen

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