Die Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote der Anstalt dienen dazu, die für die Tat ursächlichen Defizite des oder der Gefangenen abzubauen, zur Lösung persönlicher Schwierigkeiten beizutragen und die Entlassung vorzubereiten.
Art. 74
Bayerisches StrafvollzugsgesetzGrundsatz
Soziale und psychologische Hilfe
Stand 2007-12-10