Jurafuchs

Art. 69

Bayerisches Strafvollzugsgesetz
Allgemeines
Freizeit
Stand 2007-12-10
Gefangene erhalten Gelegenheit, sich in ihrer Freizeit sinnvoll zu beschäftigen. Im Rahmen des Behandlungsauftrags sollen die Gefangenen Gelegenheit erhalten, eine Bücherei zu benutzen und an sonstigen Freizeitangeboten der Anstalt teilzunehmen, insbesondere an Unterricht, Lehrgängen, sonstigen Veranstaltungen der Weiterbildung, Sport, Freizeitgruppen, Gruppengesprächen sowie kulturellen Veranstaltungen.

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