Gefangene erhalten Gelegenheit, sich in ihrer Freizeit sinnvoll zu beschäftigen. Im Rahmen des Behandlungsauftrags sollen die Gefangenen Gelegenheit erhalten, eine Bücherei zu benutzen und an sonstigen Freizeitangeboten der Anstalt teilzunehmen, insbesondere an Unterricht, Lehrgängen, sonstigen Veranstaltungen der Weiterbildung, Sport, Freizeitgruppen, Gruppengesprächen sowie kulturellen Veranstaltungen.
Art. 69
Bayerisches StrafvollzugsgesetzAllgemeines
Freizeit
Stand 2007-12-10