Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/ao/__11.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).