Jurafuchs
§ 383

§ 383

AO 1977
Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen
Bußgeldvorschriften
Stand 2026-05-06
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Absatz 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

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