Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.
§ 43
AO 1977Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
Steuerschuldverhältnis
Stand 2026-05-06